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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BoatLabYacht Cleaning & Detailing Services
BoatLab ist eine Handelsbezeichnung von Trade Universal, einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmen (eenmanszaak).
1. Unternehmensangaben
Geschäftsanschrift: Stalbergweg 3, 5913 BH Venlo, NiederlandeHandelsregisternummer (KvK): 97024155Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 570098956B01E-Mail: moc.liamg%40lnbaltaob
Telefon: +31 6 1174 2272
Nachfolgend „BoatLab“ genannt.
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet:
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit BoatLab abschließt.
Verbraucher: eine natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Unternehmer: ein Auftraggeber, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.
Vertrag: jede Vereinbarung zwischen BoatLab und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen.
Dienstleistungen: sämtliche yacht- und bootsbezogenen Leistungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Reinigung, Politur, Lackkorrektur, keramische Beschichtung, Antifouling, Detailing, Innenraumbehandlung, Polsterpflege und mobile Services.
Fahrzeug: die Yacht, das Boot oder die maritime Ausrüstung, die Gegenstand der Dienstleistungen ist.
3. Geltungsbereich
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von BoatLab.
3.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt.
3.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
3.4 BoatLab ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung.
3.5 Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
4. Angebote und Vertragsschluss
4.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
eine schriftliche oder digitale Annahme erfolgt; oder
eine Anzahlung geleistet wird; oder
BoatLab mit der Ausführung der Dienstleistungen beginnt.
4.3 Beruht ein Angebot auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, ist BoatLab berechtigt, Preis und Leistungsumfang anzupassen.
4.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler oder erkennbare Preisfehler sind für BoatLab nicht bindend.
5. Durchführung der Dienstleistungen
5.1 BoatLab erbringt die Dienstleistungen mit fachlicher Sorgfalt und Professionalität.
5.2 BoatLab schuldet eine sorgfältige Tätigkeit (Bemühenspflicht), jedoch keinen bestimmten Erfolg.
5.3 Das Ergebnis hängt insbesondere ab von:
Zustand und Alter des Fahrzeugs,
früheren Reparaturen oder Beschichtungen,
Umwelteinflüssen,
Materialqualität.
5.4 BoatLab ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung zu beauftragen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
sicheren und freien Zugang zum Fahrzeug zu gewährleisten;
Wasser, Strom und erforderliche Genehmigungen bereitzustellen;
bekannte Mängel oder Vorschäden offenzulegen;
persönliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.
BoatLab haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die an Bord verbleiben.
Bei Nichterfüllung ist BoatLab berechtigt, die Arbeiten auszusetzen und entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Zusatzarbeiten und verborgene Mängel
7.1 Werden während der Ausführung verborgene Mängel (z.B. Korrosion, Osmose, Holzfäule, Beschichtungsversagen oder strukturelle Schwächen) festgestellt, ist BoatLab berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen.
7.2 Zusatzarbeiten werden gesondert zu den jeweils geltenden Sätzen berechnet.
7.3 BoatLab haftet nicht für bereits bestehende oder verborgene Mängel.
8. Preise und Zahlung
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
8.2 BoatLab ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen sowie Inkassokosten an.
8.5 BoatLab ist berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
9. Terminplanung und Verzögerungen
9.1 Vereinbarte Termine sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine.
9.2 Verzögerungen aufgrund von Witterung, Hafenbestimmungen, Sicherheitsvorschriften, Lieferengpässen oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
10. Stornierung und Terminänderung
10.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform.
10.2 Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor geplantem Beginn, ist BoatLab berechtigt, angemessene Reservierungs- und Vorbereitungskosten in Rechnung zu stellen.
10.3 Geleistete Anzahlungen können zur Deckung entstandener Kosten einbehalten werden.
11. Fertigstellung und Abnahme
11.1 Die Dienstleistungen gelten als abgeschlossen, sobald BoatLab den Auftraggeber darüber informiert.
11.2 Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Beanstandung, gelten die Arbeiten als abgenommen.
11.3 Nach Abnahme geht das Risiko vollständig auf den Auftraggeber über, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit von BoatLab verursacht.
12. Hebe-, Lager- und Hafenarbeiten
12.1 Hebe- oder Kranarbeiten erfolgen gemäß den Vorschriften des jeweiligen Hafen- oder Kranbetreibers.
12.2 BoatLab haftet nicht für strukturelle Schwächen, die beim Heben sichtbar werden.
12.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleibt das Fahrzeug grundsätzlich im Risiko des Auftraggebers, außer bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit von BoatLab.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 BoatLab haftet ausschließlich für direkte Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.
13.2 Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Dienstleistung oder auf die Versicherungsleistung begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
13.3 BoatLab haftet nicht für:
indirekte Schäden oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Charterausfall, Reputationsschäden);
vorbestehende Mängel;
witterungsbedingte Beeinträchtigungen;
Materialfehler;
Schäden infolge unrichtiger Angaben des Auftraggebers.
13.4 Ansprüche müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntniserlangung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie.
14. Höhere Gewalt
BoatLab haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei:
extremen Wetterbedingungen
Brand
Krankheit
behördlichen Maßnahmen
Materialengpässen
Streiks
Hafenschließungen
Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht kündigen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BoatLab.
16. Beschwerden
Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich eingereicht werden.
BoatLab kann nach eigenem Ermessen nachbessern oder eine angemessene Entschädigung anbieten.
17. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in den Niederlanden (Rechtbank Limburg) zuständig, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.